Hundekundekurs am 20.11.2026 von 13.00 - 17.20 Uhr
Der nächste Hundekundekurse findet am Freitag, 20.11.2026 von 13.00 bis 17.20 Uhr (20 Minuten Pause) im Saal der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld, Rochusplatz 2, 8230 Hartberg statt.
Die Anmeldungen für diesen Kurs kann schriftlich/per Mail an: bhhf-vet@stmk.gv.at direkt im Veterinärreferat der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld erfolgen. Für die Anmeldung bitte um Bekanntgabe der Anschrift, der Telefonnummer und des Geburtsdatums des Teilnehmers.
Der Kursbeitrag in der Höhe von € 83,60 ist bis spätestens 18.11.2026 an die Bezikrshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld zu überwiesen.
Als Verwendungszweck geben Sie bitte Ihren Namen und HKK 20.11.2026 an.
Bankverbindung:
Steiermärkische Bank- und Sparkassen AG
Kontoinhaber: Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld
IBAN: AT31 2081 5182 0018 0000
BIC: STSPAT2GXXX
Informationen zum Sachkundenachweis NEU (ab 01.07.2026)
Die wichtigsten Informationen zum Sachkundenachweis sind auf der Homepage des Landes Steiermark unter: Sachkunde – Verwaltung – Land Steiermark sowie auf der Informationsplattform tierwissen.at veröffentlicht.
In der Steiermark bestand bereits vor dem 1. Juli 2026 die Verpflichtung zur Absolvierung eines Hundekundenachweises nach dem Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetz und der Hundekundenachweis-Verordnung.
Es wird darauf hingewiesen, dass
• der Hundekundenachweis nach dem Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetz und der Hundekundenachweis-Verordnung im Rahmen der Übergangsregelung (§ 2a Abs. 5 Z. 15 der 2. Tierhaltungsverordnung) als Nachweis des theoretischen Sachkundekurses gemäß § 13 Abs. 4 TSchG bis auf weiteres anerkannt wird,
• der Theoriekurs nach dem Tierschutzgesetz grundsätzlich bereits vor Aufnahme der Hundehaltung zu absolvieren ist und
• zusätzlich innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der Hundehaltung eine zweistündige praktische Einheit mit dem jeweiligen Hund bei einer Kursanbieterin oder einem Kursanbieter zu absolvieren ist. Eine aktuelle Liste der Kursanbieter ist unter Sachkunde – Verwaltung – Land Steiermark zu finden.
Hundehalterinnen und Hundehalter haben die Bestätigung über den absolvierten Theoriekurs im Zuge der Registrierung des Hundes in der Österreichischen Heimtierdatenbank hochzuladen. Die Bestätigung über die absolvierte praktische Einheit ist nach deren Abschluss ebenfalls in der Österreichischen Heimtierdatenbank hochzuladen. Dies kann entweder die Hundehalterin bzw. der Hundehalter selbst unter https://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at/ nach Anmeldung mit der ID-Austria hochladen oder über die Gemeinde bzw. auch über die privaten Datenbanken (Animaldata, Petcard, PawID, IFTA) hochgeladen werden.
Die Anmeldung eines Hundes in der Österreichischen Heimtierdatenbank bzw. die Erfüllung sonstiger gesetzlicher Meldepflichten bleibt von der Verpflichtung zur Absolvierung des Sachkundenachweises unberührt und ist daher unabhängig davon vorzunehmen.
Für Fragen zur Umsetzung des Sachkundenachweises steht die Abteilung 13 – Umwelt und Raumordnung, Referat Wasser-, Abfall- und Tierschutzrecht telefonisch oder unter tierschutz@stmk.gv.at gerne zur Verfügung.