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Gemeindeförderungen

Förderart

Höhe / Betrag

Auszahlung / Voraussetzungen

Lehrlingsförderung (Betrieb)

€ 440,00

Nach Vollendung des 1. Lehrjahres bzw. bei abgeschlossenem Lehrvertrag

Schulveranstaltungen

€ 50,00

Schreiben der Schule oder Einzahlungsbeleg (Kopie)

Babysparbuch

€ 100,00

Für jedes neugeborene Kind mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde

Lehr- oder Maturaabschluss

€ 50,00

Nachweis des Abschlusses erforderlich

Hochschulabschluss / Meister

€ 100,00

Nachweis des entsprechenden Abschlusses

Mobilitätsscheck

€ 150,00 pro Semester

Mindestumfang: 8 Wochenstunden; Hauptwohnsitz in der Gemeinde erforderlich

Haus-/Hofzufahrt

€ 20,00 pro laufender Meter

Ab Gemeindegrenze bis zur überdachten Abstellfläche (max. 30 lfm); plus pauschal € 200,00 für „Einfahrtstrompete“ auf Gemeindestraßengrundlage; Voraussetzung: ordnungsgemäße Oberflächenwasserableitung (nicht auf die Gemeindestraße)

Zuschuss künstliche Besamung

– Altgemeinde Ilz: € 18,00 je Rinderbesamung– Altgemeinde Nestelbach: € 15,00 je Rinderbesamung– Weitere: € 10,00 je Zuchtsau (lt. Tierliste), € 6,00 je Zuchtschaf (lt. Tierliste)