Amtssignatur der Marktgemeinde Ilz gemäß § 19 E-Government-Gesetz (E-GovG)
Die von der Marktgemeinde Ilz im elektronischen Wege amtlich gefertigten Dokumente weisen die Amtssignatur auf. Die Amtssignatur kann auf Bescheiden und anderen Erledigungen seitens einer Behörde aufgebracht werden und macht damit kenntlich, dass es sich um ein amtliches Schriftstück von der bezeichneten Behörde handelt.
Gemäß § 19 E-GovG ist die Amtssignatur im Dokument darzustellen durch
• die Bildmarke der Behörde und
• einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde.
• Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.
Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke § 19 Abs 3 E-GovG